Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ennovative GmbH
Stolberger Straße 313
50933 Köln
gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von ennovative GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ennovative GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ennovative GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ennovative GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Leistungen und Angebote von ennovative GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungen
(1) ennovative GmbH erbringt für Betreiber von Onlineshops umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen des Online- und Performancemarketings, des Shopaufbaus, der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Suchmaschinenwerbung (SEA). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ennovative GmbH dem Kunden dabei aber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Unternehmenskennzahlen oder Umsatzgrenzen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von enno.digitl GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ennovative GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von ennovative GmbH unberührt.
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter (zB Facebook, Google) jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist ennovative GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von ennovative GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Bei der Inanspruchnahme von Diensten Dritter gelten deren Bedingungen. Diese sind vom Kunden zu beachten.
(5) In Bezug auf die von ennovative GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ennovative GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) ennovative GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von ennovative GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Etwaige dem Kunden überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.
(9) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde ennovative GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu überlassen.
(10) Die bei ennovative GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(11) ennovative GmbH ist berechtigt mit dem jeweils aktuellen Firmenlogo des Kunden im Internet und den sozialen Medien zu werben.
(12) Etwaige erforderliche Lizenzen für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services (zB Shopware) sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit ennovative GmbH vereinbarten Vergütung umschlossen.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen ennovative GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von ennovative GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) ennovative GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ennovative GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ennovative GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ennovative GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) ennovative GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ennovative GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von ennovative GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Vertraglich vereinbarte Vergütungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung durch ennovative GmbH fällig, ohne dass es einer weiteren Aufforderung/Mahnung des Kunden bedarf. Im Falle des Zahlungsverzugs kann ennovative GmbH Mahngebühren nach § 288 Abs. 5 BGB erheben.
(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine ennovative GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(4) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ennovative GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. ennovative GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(5) ennovative GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ennovative GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. In Bezug auf Onlinemarketing-Kampagnen gilt: Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleichen Bedingungen und zu gleicher Laufzeit. Eine bereits erhobene Setup- und Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall jedoch nicht ein weiteres Mal an.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ennovative GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ennovative GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ennovative GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ennovative GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ennovative GmbH in Verzug, ist ennovative GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ennovative GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 8 Erfüllung
(1) ennovative GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ennovative GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist ennovative GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ennovative GmbH unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass ennovative GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ennovative GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ennovative GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ennovative GmbH für den Kunden erstellt wurden.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ennovative GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ennovative GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von ennovative GmbH anderweitig eingeräumt.
§ 13 Haftung
(1) ennovative GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ennovative GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ennovative GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ennovative GmbH maßgeblich.
(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ennovative GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von ennovative GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ennovative GmbH.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. ennovative GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 05.11.2021 © Vervielfältigung verboten.